Schenkung und Erbschaft

Richtig schenken und erben


Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer können eine Belastung für die Nachfolge darstellen. Im Erbfall besteht die Gefahr, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Steuerberatern stehen aber auch nach der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Steuern vermeiden helfen. Dabei arbeiten wir gerade im Bereich Erb-, Erbschafts- und Schenkungssteuer mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragungen
  • Erstellen von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Sprechen Sie uns an - wir haben sicherlich auch eine Lösung für Sie!