Steuerberatung für Privatpersonen

damit Sie Ihr Geld zurückbekommen


Eine Steuererklärung ist aufwändig und trotz Steuervereinfachung, elektronischer Verfahren und kommerzieller Software sehr komplex. Wir sind Ihr verlässlicher Partner und decken die gesamte Bandbreite des erforderlichen Know-Hows ab. Natürlich unter Berücksichtung Ihres gesamten wirtschaftlichen Umfelds (dazu gehören neben Ihren Finanzen z.B. Immobilien, Vorsorge, Vermögen oder Finanzierungen).

Leistungskurzüberblick

  • Beratung bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Führung von Rechtsmitteln und Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • Nacherklärung von Einkünften und Selbstanzeigen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Anregung zu außersteuerlichen Förderungsmöglichkeiten (z.B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung…).
  • Vorteilsberechnungen bei Renditeanlagen und Vermietungsobjekten
  • Beratung, Planung und Umsetzung von Konzepten der Vermögensübertragung

Ihr Nutzen

  • Ausführliches persönliches Beratungsgespräch
  • Ausnutzung sämtlicher steuermindernder Tatsachen
  • Rechtssichere Erstellung auf aktuellem Rechtsstand
  • Eingehende Überprüfung der Steuerbescheide
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzbehörden

Übrigens...

kann es bei nachfolgenden Ereignissen und Veränderungen durchaus sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben:

  • Kein Freistellungsauftrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen erteilt
  • Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag, der Grenzsteuersatz ist niedriger als 25 % weil keine oder nur niedrige andere Einkünfte vorhanden sind (z. B. Rentner mit Zinserträgen)
  • Riester- oder Rürup-Rentenversicherung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Weite Entfernung zur Arbeitsstelle
  • Nicht erstattete Werbungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Putzfrau, Schornsteinfeger, Treppenreinigungskraft in der selbstgenutzten Wohnung/Haus, Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen)
  • Berufliche Fortbildung oder Ausbildung
  • Sie sind Mutter oder Vater geworden
  • Sie haben geheiratet
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis hat nicht das gesamte Jahr bestanden

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