Eine Steuererklärung ist aufwändig und trotz Steuervereinfachung, elektronischer Verfahren und kommerzieller Software sehr komplex. Wir sind Ihr verlässlicher Partner und decken die gesamte
Bandbreite des erforderlichen Know-Hows ab. Natürlich unter Berücksichtung Ihres gesamten wirtschaftlichen Umfelds (dazu gehören neben Ihren Finanzen z.B. Immobilien, Vorsorge, Vermögen oder
Finanzierungen).
kann es bei nachfolgenden Ereignissen und Veränderungen durchaus sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben:
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Kein Freistellungsauftrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen erteilt
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Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag, der Grenzsteuersatz ist niedriger als 25 % weil keine oder nur niedrige andere Einkünfte vorhanden sind (z.
B. Rentner mit Zinserträgen)
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Riester- oder Rürup-Rentenversicherung
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Kinderbetreuungskosten
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Weite Entfernung zur Arbeitsstelle
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Nicht erstattete Werbungskosten
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Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Putzfrau, Schornsteinfeger, Treppenreinigungskraft in der selbstgenutzten Wohnung/Haus, Hausmeisterkosten in der
Nebenkostenabrechnung ausgewiesen)
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Berufliche Fortbildung oder Ausbildung
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Sie sind Mutter oder Vater geworden
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Sie haben geheiratet
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Ihr Beschäftigungsverhältnis hat nicht das gesamte Jahr bestanden