Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der vierten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von Juli 2021 bis Dezember 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
NEU: Erweiterung des Förderzeitraums für die Monate Oktober bis Dezember 2021
Stand: 06. Oktober 2021
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/allgemeine-informationen-zur-ueberbrueckungshilfe.html
Hinweis
Diese Seite halten wir stets aktuell und ergänzen die Informationen sowie Antragsformular unmittelbar nach Bekanntwerden.